Neue Vorgaben für Therapieliegen: Besteht Handlungsbedarf im Gerätebestand?

Bild neue Vorgaben für Therapieliegen

Beitrag aktualisiert: Wir führen seit Jahren Wartung, Prüfung und Reparatur an Therapieliegen durch. Im Schatten der Covid19-Situation kam es im Jahr 2020 zu neuen Vorgaben für Therapieliegen. Diese stammen vom BfArm, den Obersten Landesbehörden, DGUV und BGW. In den folgenden Jahren wurden Betreiber schrittweise aufmerksam. Wir prüfen, warten und reparieren Therapieliegen seit Jahrzehnten. Und wir stellen fest: Viele Therapieliegen lassen sich umrüsten und nachsichern. Entscheidend ist die Konstruktion der Liege. Bei einigen Therapieliegen, die älter sind als Baujahr ca. 2008 ist Neubeschaffung notendig. Das Team der ELKOBA berät und unterstützt sie gern bei Umrüstung und Bewertung Ihrer Therapieliegen. In diesem Beitrag erhalten Sie hilfreiche Informationen.

Diesen Beitrag haben wir aktualisiert, nachdem im Jahr 2024 hilfreiche Klarstellungen durch die BGW veröffentlicht wurden.

Seit fast 20 Jahren steigen die Anforderungen an die Betreiber. Mit dem Ziel den Schutz von Anwendern und Dritten vor gefährlichem einklemmen zu verbessern. Das Hautprisiko besteht in der Gefahr von Verklemmung in der Hubmechanik. Ab 2004 gab es dringende Empfehlungen durch das BfArm, bestimmte Therapieliegen durch Freischaltboxen nachzurüsten. Die Nachrüstung mit Freischaltboxen führen wir durch. Jedoch wurden die Anforderungen zur Sicherheit im Jahr 2020 weiter verschärft. Daher müssen erneut alle Therapieliegen neu bewertet werden. Hierzu gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz BGW) klare Handlungsempfehlungen für Therapieliegen (link).

Zusammenfassung für Eilige

Die nachgerüstete Sperrbox allein genügt für ältere Therapieliegen nicht mehr. Es wird mehr Schutz gegen versehentliches Einklemmen gefordert. Aus meiner Sicht sind die Vorgaben sehr schwammig formuliert. Inzwischen wurden die Bewertung der Liegen über eine Checkliste stark vereinfacht. Wie durch uns bereits vermutet, tendiert nun auch die BGW bei Zweifel oder bei Nichterfüllbarkeit der neuen Anforderungen zu Neubeschaffung. Für die klaren Aussagen sind wir und auch Kunden sehr dankbar.

Video zu Maßnahmen an Therapieliegen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz BGW)

Nun klare Forderungen durch die BGW

Das Ziel: Der Schutz gegen Fehlbedienung und Einklemmung soll erheblich verstärkt werden. Es werden Hilfsmaßnahmen durch Hersteller, Händler oder Dienstleister angeboten. Allerdings ist die Anzahl an Herstellern und Varianten bei Therapieliegen relativ groß. Daher ist eine Begehung aller Liegen und eine einzelne Einschätzung unbedingt notwendig. Die BGW hat inzwischen Klarheit und sogar eine hilfreiche Checkliste erstellt. An manchen Therapieliegen reicht ein einfaches Umstecken der Pneumatik oder Elektrik. Teils genügt der Austausch der Bedienelemente. Zudem können wir ab sofort kleine Schäden an Bezügen der Liegeflächen reparieren. Wann immer möglich und rechtlich zulässig versuchen wir unsere Kunden beim Erhalt der Gerät zu unterstützen. Wir unterstützen Sie gern.

Neue Vorgaben für Therapieliegen betreffen unter anderem den Fußtaster und weitere Bedienelemente

Empfehlung Maßnahmen an unsere Kunden (Betreiber)

Wenn Liege älter als Baujahr ca 2008
1) Therpaieliegen prüfen (lassen), Checkliste BGW nutzen (link)
2) Rücksprache mit lokaler Behörde (Gewerbeaufsicht),
3) update Gefährdungsbeurteilung,
4) Dokumentation der Einleitung von Maßnahmen,
5) Schulung der Anwender,
6) Im Bedarfsfall Umrüstung oder Neubeschaffung abwägen

Wenn Liege Baujahr ca 2008 bis 2021
1) Therpaieliegen prüfen (lassen), Checkliste BGW nutzen (link)
2) Rücksprache mit lokaler Behörde (Gewerbeaufsicht)
3) update Gefährdungsbeurteilung
4) Dokumentation Istzustand
5) Notwendige Maßnahmen prüfen und festlegen
6) bei defektem Bezug Machbarkeit smart-repair Bezug / Oberfläche prüfen

7) Schulung der Anwender
8) Im Bedarfsfall Maßnahmen zur Umrüstung prüfen

Wenn Liege Baujahr ca. 2021 oder jünger
1) Therpaieliegen prüfen (lassen), smart-repair Bezug / Oberfläche
2) Schulung der Anwender, update Gefährungsbeurteilung
3) Dokumentation der Maßnahmen

Vorgaben für Therapieliegen im Rahmen der Prüfung und Wartung durch ELKOBA.
Reicht der Tausch von Fußschalter gegen Handschalter aus? Individuelle Einschätzung notwendig.

Seit fast 20 Jahren steigen die Anforderungen an die Betreiber. Mit dem Ziel den Schutz von Anwendern und Dritten zu verbessern. Das Hautprisiko besteht in der Gefahr von Verklemmung in der Hubmechanik.

Historie Vorgaben für Therapieliegen

A) 2004 Hinweis BfArM Nachrüstung Therapieliegen mit Sperrbox

B) 22.12.2020 update des BfArM 0785-03
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/therapieliegen_update.html

Die Folge: Eine alleinige Nachrüstung mit Sperrbox als einzige Maßnahme verliert nach unserer Einschätzung somit an Wirkung.

C) Reaktion der Obersten Landesbehörden
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/medizinprodukte/Therapieliegen-Information-der-OLB-und-des-BfArM_Beschlussfassung_AGMP.pdf

D) Reaktion Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/gefaehrdungsbeurteilung/therapieliegen-20660

E) Reaktion DGUV mit Gefährdungsbeurteilung
https://publikationen.dguv.de/forschung/ifa/allgemeine-informationen/4454/mechanische-gefaehrdungen-an-energetisch-hoehenverstellbaren-liegen

F) Mitte 2022 erscheinen Empfehlungen und Produkte diverser Anbieter. Nach meiner Meinung oft nicht nachhaltig zielführend. In manchen Fällen lässt sich die Therapieliege nochmal preiswert „updaten“. Zugleich sind wir bei ELKOBA ab sofort in der Lage kleine Schäden an Bezug und Oberfläche der Liegeflächen smart zu reparieren. Die Entscheidungen „ob“ und „wie“ müssen individuell je Therapieliege getroffen werden.

G) Klarstellung bei BGW durch Info-Seite, Checkliste und Video zum Thema Therapieliegen

Auswahl Rechtsgrundlagen ohne Anspruch auf Vollständigkeit

DIN VDE 0750-2-52-2
MDR, EU-Verordnung 2017/745 Anhang I Nr. 4
§ 11 MPDG
§ 92 MPDG

Hiweis: Unsere obige Mitteilung ist keine Rechtsberatung. Sondern lediglich eine unverbindliche Meinung durch uns als technischer Dienstleister. Irrtum und Änderung vorbehalten.

Diesen Beitrag von ELKOBA teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ELKOBA Technik

6 Videos
de_DEGerman