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Neue Vorgaben für Therapieliegen: Besteht Handlungsbedarf im Gerätebestand?

Bild neue Vorgaben für Therapieliegen

Wir führen seit Jahren Wartung, Prüfung und Reparatur an Therapieliegen durch. Im Schatten der Covid19-Situation kam es zu neuen Vorgaben für Therapieliegen. Diese stammen vom BfArm, den Obersten Landesbehörden, DGUV und BGW. Die Nachrüstung von Therapieliegen älter Baujahr ca. 2008 wird nach meiner Meinung zunehmend zu einem Problem für Betreiber. Diese neuen Vorgaben sind oft entweder nicht mehr wirtschaftlich oder schlicht gar nicht umsetzbar. Die notwendigen Bedingungen zur Nachrüstung sind aus meiner Sicht sehr breit formuliert. Und durch Aufsichtsbehörden vermutlich negativ auslegbar.

Seit fast 20 Jahren steigen die Anforderungen an die Betreiber. Mit dem Ziel den Schutz von Anwendern und Dritten vor gefährlichem einklemmen zu verbessern. Das Hautprisiko besteht in der Gefahr von Verklemmung in der Hubmechanik. Ab 2004 gab es dringende Empfehlungen durch das BfArm, bestimmte Therapieliegen durch Freischaltboxen nachzurüsten. Hierzu begleiten wir zahlreiche Kunden bundesweit. Wir prüfen und reparieren Therpaieliegen in Gesundheitseinrichtungen. Nun gibt es erneute Verschärfungen der Vorgaben. Die Quellen hierzu sowie eine Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Zusammenfassung für Eilige

Die nachgerüstete Sperrbox allein genügt für ältere Therapieliegen nicht mehr. Es wird mehr Schutz gegen versehentliches Einklemmen gefordert. Aus meiner Sicht sind die Vorgaben sehr schwammig formuliert. Und könnten durch die Kotrollbehörden auch schärfer interpretiert werden. In einigen Fällen könnte es reichen, den Bedienbefehl hoch / runter zu vertauschen. Einige Betreiber ersetzen die Fußtaster gegen Handtaster. Oder basteln Schutzhauben. Insgesamt muss jeder Liegentyp einzeln bewertet werden. Jedoch bleibt offen, ob das ausreicht. Je nach Auslegung können leider Neubeschaffungen notwendig werden.

Schwammige und schwer umsetzbare Forderungen

Der Schutz gegen Fehlbedienung und Einklemmung soll erheblich verstärkt werden. Es werden Hilfsmaßnahmen durch Hersteller, Händler oder Dienstleister angeboten. Wie zum Beispiel aufwändige Schutzkappen oder Umrüstungen. Ich halte viele der Maßnahmen für nicht standhaft gegen Interpretation durch übergeordnete Stellen. Bei manchen Therapieliegen reicht ein einfaches Umstecken oder austauschen der Bedienelemente aus. Zudem können wir ab sofort kleine Schäden an Bezügen der Liegeflächen reparieren. Für Fragen stehen wir unseren Kunden und Partnern gern zur Verfügung.

Neue Vorgaben für Therapieliegen betreffen unter anderem den Fußtaster und weitere Bedienelemente

Empfehlung Maßnahmen an unsere Kunden (Betreiber)

Wenn Liege älter als Baujahr ca 2008
1) Therpaieliegen prüfen (lassen)
2) Rücksprache mit lokaler Behörde (Gewerbeaufsicht),
3) update Gefährdungsbeurteilung,
4) Dokumentation der Einleitung von Maßnahmen,
5) Schulung der Anwender,
6) Im Bedarfsfall Umrüstung oder Neubeschaffung abwägen

Wenn Liege Baujahr ca 2008 bis 2021
1) Therpaieliegen prüfen (lassen), smart-repair Bezug / Oberfläche
2) Rücksprache mit lokaler Behörde (Gewerbeaufsicht),
3) update Gefährdungsbeurteilung,
4) Dokumentation der Einleitung von Maßnahmen,
5) Schulung der Anwender,
6) Im Bedarfsfall Maßnahmen zur Umrüstung prüfen

Wenn Liege Baujahr ca. 2021 oder jünger
1) Therpaieliegen prüfen (lassen), smart-repair Bezug / Oberfläche
2) Schulung der Anwender
3) Dokumentation der Maßnahmen

Vorgaben für Therapieliegen im Rahmen der Prüfung und Wartung durch ELKOBA.
Reicht der Tausch von Fußschalter gegen Handschalter aus? Individuelle Einschätzung notwendig.

Seit fast 20 Jahren steigen die Anforderungen an die Betreiber. Mit dem Ziel den Schutz von Anwendern und Dritten zu verbessern. Das Hautprisiko besteht in der Gefahr von Verklemmung in der Hubmechanik.

Historie Vorgaben für Therapieliegen

A) 2004 Hinweis BfArM Nachrüstung Therapieliegen mit Sperrbox

B) 22.12.2020 update des BfArM 0785-03
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/therapieliegen_update.html

Die Folge: Eine alleinige Nachrüstung mit Sperrbox als einzige Maßnahme verliert nach unserer Einschätzung somit an Wirkung.

C) Reaktion der Obersten Landesbehörden
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/medizinprodukte/Therapieliegen-Information-der-OLB-und-des-BfArM_Beschlussfassung_AGMP.pdf

D) Reaktion Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/gefaehrdungsbeurteilung/therapieliegen-20660

E) Reaktion DGUV mit Gefährdungsbeurteilung
https://publikationen.dguv.de/forschung/ifa/allgemeine-informationen/4454/mechanische-gefaehrdungen-an-energetisch-hoehenverstellbaren-liegen

F) Mitte 2022 erscheinen Empfehlungen und Produkte diverser Anbieter. Nach meiner Meinung oft nicht nachhaltig zielführend. In manchen Fällen lässt sich die Therapieliege nochmal preiswert “updaten”. Zugleich sind wir bei ELKOBA ab sofort in der Lage kleine Schäden an Bezug und Oberfläche der Liegeflächen smart zu reparieren. Die Entscheidungen “ob” und “wie” müssen individuell je Therapieliege getroffen werden.

Auswahl Rechtsgrundlagen ohne Anspruch auf Vollständigkeit

DIN VDE 0750-2-52-2
MDR, EU-Verordnung 2017/745 Anhang I Nr. 4
§ 11 MPDG
§ 92 MPDG

Hiweis: Unsere obige Mitteilung ist keine Rechtsberatung. Sondern lediglich eine unverbindliche Meinung durch uns als technischer Dienstleister. Irrtum und Änderung vorbehalten.

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